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Das indische Finanzministerium hat gestern bei einem Treffen mit Lok Sabha, dem Unterhaus des Parlaments, einige Klarstellungen darüber gemacht, wie es plant, Kryptowährungstransaktionen künftig zu besteuern.
Der Staatsminister im Finanzministerium, Pankaj Chaudhary, erklärte, dass The Financial Bill 2022 darauf abzielt, Abschnitt 115BBH in das Einkommensteuergesetz von 1961 einzuführen, um die Besteuerung von Einkünften aus der Übertragung virtueller digitaler Vermögenswerte (VDAs) zu ermöglichen. Chaudhary bemerkte:
„Gemäß dem vorgeschlagenen Abschnitt werden alle Einkünfte aus der Übertragung von VDA mit einem Steuersatz von 30 % besteuert.
Darüber hinaus ist bei der Berechnung der Einnahmen aus der Übertragung von VDA kein Abzug in Bezug auf Ausgaben (außer den Anschaffungskosten) oder Freibeträgen zulässig.“
Der Minister erklärte außerdem: „Der Gesetzentwurf schlägt auch vor, den VDA zu definieren. Wenn ein Vermögenswert unter die vorgeschlagene Definition fällt, wird dieser virtuelle Vermögenswert für die Zwecke des Gesetzes als VDA betrachtet und andere Bestimmungen des Gesetzes gelten entsprechend.“
Indisches Finanzministerium wird Infrastrukturkosten aus dem Bergbau nicht besteuern
In der Zwischenzeit fragte Karti Chidambaram, ein Mitglied des Unterhauses des Parlaments, Minister Chaudhary „ob Infrastrukturkosten, die beim Schürfen von Kryptowährungen anfallen, als Anschaffungskosten zu behandeln sind und somit zulässige Abzüge sind.“
Auf diese Frage antwortete der Minister: „Infrastrukturkosten, die beim [beim] Schürfen von VDA (Krypto-Assets) anfallen, werden nicht als [die] Anschaffungskosten behandelt, da es sich um Investitionsausgaben handelt, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes nicht als Abzug zulässig sind .“
Chaudhary erklärte das auch „Verluste, die durch die Übertragung virtueller digitaler Vermögenswerte entstehen, können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.“ Chidambaram fragte später: „ob die Verluste aus dem Verkauf eines virtuellen digitalen Vermögenswerts mit den Gewinnen aus einem anderen virtuellen digitalen Vermögenswert verrechnet werden können.“
Bezugnehmend auf die vorgeschlagenen Einführungen antwortete Finanzminister Chaudhary:
„Verluste aus der Übertragung von VDA dürfen nicht mit Einkünften aus der Übertragung einer anderen VDA verrechnet werden.“
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