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Die Europäische Kommission hat am Dienstag einige Gesetzesvorschläge vorgelegt, um die Vorschriften der Europäischen Union (EU) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus (AML/CFT) zu stärken. Ein herausragender Teil des neuen Vorschlags war die Überarbeitung der Verordnung über den Geldtransfer von 2015 „Um Übertragungen von Krypto-Assets zu verfolgen.“
Die Kommission erläuterte, dass der Vorschlag dies berücksichtigt „Neue und aufkommende Herausforderungen im Zusammenhang mit technologischer Innovation“ einschließlich „virtuelle Währungen, stärker integrierte Finanzströme im Binnenmarkt und der globale Charakter terroristischer Organisationen.“
Im Mittelpunkt des Gesetzesvorschlags steht die Formulierung eines neuen Gesetzes „Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) auf EU-Ebene.“ Es wird sein „die zentrale Behörde, die die nationalen Behörden koordiniert, um sicherzustellen, dass der Privatsektor die EU-Vorschriften korrekt und konsequent anwendet.“
Wie bereits erwähnt, enthält der Vorschlag Folgendes: „Vollständige Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den Kryptosektor.“ Die Regulierungsbehörde stellte fest, dass derzeit nur eine bestimmte Gruppe von Kryptodienstanbietern in den Geltungsbereich der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fällt. Der Gesetzesvorschlag weitete seine Empfehlung auf den gesamten Sektor aus, „Verpflichtung aller Dienstleister zur Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden.“ Die Europäische Kommission argumentierte:
„Die heutigen Änderungen werden die vollständige Rückverfolgbarkeit von Krypto-Asset-Transfers wie Bitcoin gewährleisten und die Verhinderung und Erkennung ihrer möglichen Verwendung für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ermöglichen.“
Europäische Kommission will anonyme Krypto-Wallets einschränken
In dem Vorschlag wurde außerdem darauf hingewiesen, dass mit der Anwendung der vollständigen EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die Kryptoindustrie Folgendes gilt:
„Anonyme Krypto-Asset-Wallets werden verboten.“
Das fügte die Organisation hinzu „Anonyme Bankkonten sind bereits durch die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verboten.“
Allerdings wurde der Gesetzesvorschlag angenommen und wird im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Die Kommission schloss ihre Ankündigung mit der Feststellung, dass:
„Die künftige AML-Behörde soll im Jahr 2024 ihre Arbeit aufnehmen und ihre Arbeit der direkten Aufsicht etwas später aufnehmen, sobald die Richtlinie umgesetzt wurde und der neue Regulierungsrahmen in Kraft tritt.“
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